Je nach individueller körperlicher und seelischer Belastung, Fehlernährung oder ungesunder
Lebensführung kann es zu erneuten Beschwerden kommen, so dass weitere Behandlungen
notwendig werden.
Für die Behandlung mit chinesischer Medizin gibt es keine Altersgrenze.
Die Kosten für die Behandlung mit chinesischer Medizin werden nicht von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen - eine Ausnahme bildet die Behandlung von chronischen Knie und
Lendenwirbelsäulenerkrankungen.
Bis zu 15 Behandlungen pro Patient und Jahr werden hier übernommen.
Viele private Krankenkassen erstatten die Behandlung vor allem im Rahmen der
Schmerzbehandlung.
Möchten Sie eine Erstattung von Kosten, sollten sie sich vorher mit ihrer Krankenkasse in
Verbindung setzen.
Die Abrechnung der Leistungen der chinesischen Diagnostik und Therapie erfolgt nach der
Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) je nach Schweregrad der Erkrankung zum 1-2,3fachen
Satz.
Eine etwaige Kostenaufstellung können Sie anhand der Wahl der Behandlungsbausteine ersehen.
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